B2Bsellers Suite

B2Bsellers GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Diese Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Anhänge und Dokumente, auf die verwiesen wird), regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und B2BSELLERS zur Nutzung der Leistungen. Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Kunden gelten nicht.

Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Softwareerweiterungen, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten.

1. Geltungsbereich

Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Diese Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Anhänge und Dokumente, auf die verwiesen wird), regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und B2BSELLERS zur Nutzung der Leistungen. Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Kunden gelten nicht.

Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Softwareerweiterungen, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten.

2. Angebot der „B2Bsellers Suite“ Erweiterung

2.1 Überlassung von Standardsoftware

B2BSELLERS ist der Hersteller der unter dem Namen „B2Bsellers Suite“ veröffentlichen Erweiterungen für die Shopsoftware Shopware 6 der Shopware AG, welche es Kunden ermöglicht, B2B E-Commerce Lösungen wie z. B.: B2B-Shops, B2B-Plattformen, Kundenportale oder E-Procurement Lösungen in Verbindung mit einer Shopsoftware zu betreiben.

B2BSELLLERS stellen alle notwendigen Informationen, Editionen, Service- und Wartungsmöglichkeiten und Downloads hinsichtlich der unterschiedlichen Erweiterungen (auch Plugins genannt) auf der eigenen Website www.b2b-sellers.com together with the service descriptions and functions contained therein. If functions are shown as "planned" or "soonazur Verfügung, samt enthaltenen Leistungsbeschreibungen und enthaltenen Funktionen. Sofern Funktionen als „geplant“ oder „demnächst verfügbar“ dargestellt sind, sind diese nicht im Funktionsumfang zu werten. available", these are not to be evaluated in the scope of functions.

Für die Nutzung der Erweiterung müssen Kunden die von B2BSELLERS unter docs.b2b-sellers.com veröffentlichten technischen Voraussetzungen erfüllen.

Andere Drittanbieter-Erweiterungen, die nicht von B2BSELLERS veröffentlicht wurden, können es verhindern, dass alle Funktionen der „B2Bsellers Suite“-Erweiterungen reibungslos funktionieren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die B2BSELLERS-Erweiterungen mit anderen Drittanbieter-Plugins kompatibel sind.    

2.2 B2BSELLERS ist es untersagt,

kundenindividuelle entgeltliche Beratungs- und Programmierdienstleistungen (z. B.: Agenturdienstleistungen, Projektgeschäft), bei denen die Resultate nicht in eine Softwareerweiterung fließen oder die nicht öffentlich auf der Website als „angebotene Leistung“ dargestellt werden, für Shopbetreiber-Kunden zu erbringen.

Das Projektgeschäft sowie individuelle Erweiterungen bzw. Anpassungen sind von Unternehmen Dritter (z. B.: Partneragenturen) vorzunehmen.

3. Lizenz- und Nutzungsbedingungen

3.1 proprietäre Software

Alle von B2BSELLERS unter dem Namen „B2Bsellers“ veröffentlichten Softwareerweiterungen sind als proprietäre Software veröffentlicht.

Alle verfügbaren Editionen sind auf der B2BSELLERS-Website dargestellt und vollumfangreich erläutert. Änderungen vorbehalten.

Die proprietäre Software kann jederzeit vom Kunden gekauft werden.

Mit dem Kauf der proprietären Software wird automatisch ein Servicevertrag geschlossen, welcher die ersten 12 Monate mit dem Kaufpreis abgedeckt ist und nach 12 Monaten nach Lizenzkauf kostenpflichtig wird, es sei denn der Kunde widerruft diesen Servicevertrag schriftlich innerhalb von 7 Tagen vor Vertragsende. Der Servicevertrag verlängert sich dann automatisch um weitere 12 Monate.

Alternativ kann die proprietäre Software vom Kunden gemietet werden. Hierfür sind verschiedene „Servicelevel“ verfügbar. Der Kunde muss im Bestellprozess bzw. bei Mietbeginn ein Servicelevel auswählen. Ein Upgrade des Servicelevels ist jederzeit möglich, ein Downgrade ausschließlich mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate, im Anschluss beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Der Mietvertrag verlängert sich stillschweigend 7 Tage vor Vertragsende um einen weiteren Monat. In der Miete sind Service und Updates enthalten. Ein zusätzlicher Servicevertrag ist nicht erforderlich.

B2BSELLERS sind berechtigt, die Lizenzkosten (Kauf sowie Miete) nach einer Nutzungsmetrik zu berechnen, die sich aus verschiedenen Nutzungsparametern sowie umsatzbezogenen Metriken zusammensetzen können. Die Nutzungsmerkmale sind während des Bestellvorgangs einsehbar und auswählbar. Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Angaben zu hinterlegen.  

Der Kunde wird die „Kernerweiterung“ (B2BsellersCore) in keinem Fall dazu einsetzen, direkt oder indirekt einen vergleichbaren Service oder ein vergleichbares Produkt selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern.

Der Kunde hat das Recht, die von B2BSELLERS veröffentlichen Erweiterungen in jeglicher Art für sich selbst oder für seinen Auftraggeber fachgerecht zu erweitern, zu überschreiben oder zu entfernen.

Sofern Softwarecode für Demonstrations- und Testzwecke dem Kunden oder Partnern überlassen wird, bleiben diese Erweiterungen im Eigentum von B2BSELLERS und die Nutzungsrechte werden nur als einfaches Nutzungsrecht für die Zeit der vereinbarten Test- oder Demonstrationszeit vereinbart. Dieses Nutzungsrecht ist für maximal acht Wochen ab Überlassung gültig und muss danach komplett von allen Systemen, Umgebungen und Installationen vollständig entfernt werden. Technische Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen werden. Die Demoumgebung darf nicht ohne Passwortschutz für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Ein NDA-Vertrag zwischen Kunde und B2BSELLERS ist zu unterzeichnen.

3.2 Nutzungsbedingungen

Die von B2BSELLERS entwickelten Softwareerweiterungen sind urheberrechtlich geschützt. B2BSELLERS räumt dem Kunden an dieser Softwareerweiterung ein einfaches, nicht ausschließliches, vorbehaltlich abweichende Vereinbarungen räumlich unbeschränktes und nicht an Dritte übertragbares, zeitlich unbeschränktes – oder bei der Miete auf die Laufzeit des Mietvertrages beschränktes – Recht zur Nutzung der Software ein.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden (§§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.

3.3 Open Source Software Dritter

The B2BSELLERS Software Extensions contain open source software of third parties (hereinafter referred to as "OSS"). In deviation from these GTC, the Customer shall exclusively receive the rights of use to these OSS resulting from the license conditions applicable to the OSS. Upon written request of the Customer, B2BSELLERS shall provide the Customer with a list of the OSS extensions used. B2BSELLERS shall not be liable for defects of the OSS, only in case of fraudulent concealment.

3.4 proprietäre Software Dritter

B2Bsellers behält sich das Recht ein, proprietäre Software von Dritten unter dem Namen B2Bsellers zu verkaufen oder eine Entwicklungspartnerschaft mit dritten Firmen einzugehen, um gemeinsam Software für Kunden zu entwickeln. Hier kann es sein, dass B2BSELLERS nicht der Urheber ist, die eingeräumten Rechte (3.2) sind hiervon jedoch unberührt.

3.5 Nennung als Referenzkunde

B2BSELLERS erhält mit dem Livegang eines Projektes (Nutzung durch die Öffentlichkeit) das Recht, ihn als Referenzkunde auf allen Marketing-Kanälen zu nennen und zu Werbezwecken verwenden zu dürfen.

4. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von käuflich oder per Miete zu erwerbenden Leistungen wie z.B. Lizenzen vom Kunden gegenüber den B2BSELLERS kommt wie folgt zustande:

4.1 B2BSELLERS Webseite

Auf unsere B2BSELLERS Webseiten finden Kunden und Partner alle Informationen über Funktionalitäten, Schnittstellen sowie Systemvoraussetzungen. Diese Informationen selbst stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung, diese Leistungen zu erwerben, dar.

4.2 Schriftlicher Bestätigung

Erst nach schriftlicher Bestätigung eines von B2BSELLERS erstellten offiziellen Angebots oder nach erfolgreichem Abschluss des Buchungsprozesses mit allen abgefragten Informationen findet ein zahlungspflichtiger Kaufvertrag auf Basis der AGB von B2BSELLER statt.

4.3 Abschluss des Buchungsprozesses

Nach Abschluss des Buchungsprozesses erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese E-Mail stellt eine Eingangsbestätigung Ihrer Buchung dar. Im Nachgang wird Ihnen die Rechnung zugesandt.

4.4 Vollständige Zahlung

Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Leistungen erhalten Sie das Recht, die von Ihnen erworbenen Leistungen zu den jeweils in diesen AGB genannten Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie Zugriff auf den erworbenen Quellcode.

4.5 Anspruch

Der Kunde hat im Nachgang keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung der Erweiterungen. B2Bsellers stellt alle Funktionen, Systemvoraussetzungen, Leistungen so bereit, wie diese am Tag der Buchung auf der Internetseite, in den Leistungsbeschreibungen, den AGB oder in der Dokumentation beschrieben sind.

5. Gewährleistung

5.1 Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Websoftware so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen sowie alle Browser fehlerfrei ist. B2BSELLERS leistet Gewähr, dass die Software im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. B2BSELLERS leistet bei Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung.

5.2 Abweichend von § 438 I Nr. 3 und § 634a Abs 1 Nr. 1 BGB

Abweichend von § 438 I Nr. 3 und § 634a Abs 1 Nr. 1 BGB beträgt beim Verkauf oder der Miete von Software die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

5.3 Mängelansprüche

Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Software zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck nutzt oder Änderungen an der Software, auch vom Quellcode, vornimmt.

5.4 Verpflichtungen

Der Kunde ist verpflichtet, die von B2BSELLERS zur Verfügung gestellte Mängelversion selbstständig und auf eigene Kosten zu installieren und zu konfigurieren.

6. Haftung

6.1 B2Bsellers Haftung

B2BSELLERS haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der KUNDE bei Vertragsabschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Jedoch übersteigt die Haftung in keinem Falle den Betrag des Kaufpreises oder 3 monatliche Mieten. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6.2 Haftungsbeschränkungen

Die in Absatz (1) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

6.3 Datensicherung

Der KUNDE ist für regelmäßige Datensicherung verantwortlich. B2BSELLERS haftet bei Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

6.4 Leicht fahrlässige Verletzung

Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet B2BSELLERS nicht. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nicht, da der KUNDE die Software vor Gebrauch ausgiebig auf nicht öffentlichen Umgebungen testen soll und muss.

6.5 Beta- oder Alpha-Version

Sofern die jeweilige Softwareerweiterung unter der Beta- oder Alpha-Version veröffentlicht wird, befindet sich die Software noch in einem unfertigen Zustand. Ein Einsatz in Produktions-Umgebungen wird ausdrücklich nicht empfohlen. Hierfür können keine Mängelansprüche oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

7. Änderungen / Aktualisierungen / Wartung

7.1 Aktualisierungen

B2BSELLERS ist berechtigt, Aktualisierungen (Patches & Updates) der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Im ersten Jahr nach dem Erwerb der Software erhält der KUNDE notwendige Updates kostenfrei. Sofern der KUNDE eine laufende Service-Subscription hat, werden dem KUNDEN, solange diese Subscription gültig ist, Updates zur Verfügung gestellt.

7.2 Major-Version 6

B2BSELLERS aims to provide new updates for current Shopware versions of major version 6 in a timely manner. However, the CUSTOMER has no claim to the provision of updates of new major versions after version 6. If new major versions are kept compatible by B2BSELLERS, this must be explicitly communicated by B2BSELLERS via press release, newsletter or news article. B2BSELLERS is granted the right to issue updates for basic software major changes to CUSTOMER only if CUSTOMER pays again a fee with a maximum of 1/3 of the original license costs.

7.3 Support

Im ersten Jahr nach Erwerb der Lizenz erhält der KUNDE kostenfreien Support.

7.4 Servicepakete

Es gibt unterschiedliche Servicepakete. Die Leistungen der Service- und Wartungspakete (auch Subscriptions genannt) sind auf der Website abgebildet. Es gilt die Leistungsbeschreibung des Kaufdatums.

7.5 „Notfall-Support“

Sofern der Kunde Recht auf den „Notfall-Support“ hat, ist dieser ausschließlich werktags (Feiertage in Baden-Württemberg) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr verfügbar.

7.6 „Entwickler-Support“

Sofern der Kunde einen „Entwickler-Support“ zusätzlich gebucht hat, hat dieser eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten nach Vertragsabschluss und verlängert sich stillschweigend 7 Tage vor Vertragsende um weitere 6 Monate, sofern der Kunde nicht rechtzeitig gekündigt hat.

7.7 Zusatzerweiterung

Ein Servicevertrag einer Zusatzerweiterung ist nur bei gleichzeitigem aktiven Servicevertrag für die Erweiterung „B2BsellersCore“ möglich.

7.8 Zugesicherte Leistungstermine

Ein Servicevertrag einer Zusatzerweiterung ist nur bei gleichzeitigem aktiven Servicevertrag für die Erweiterung „B2BsellersCore“ möglich.

8. Lizenzprüfung

8.1 Lizenzsoftware Funktionen

B2BSELLERS setzt in der Lizenzsoftware Funktionen ein, mit denen die Berechtigung zur Nutzung geprüft werden kann. Dies geschieht mit Login im Admin-Bereich sowie beim Aufruf der Plugin-Erweiterungen im Admin-Bereich. Eine Liste von aktuell eingesetzten B2BSELLERS Plugins, Shop- Domain sowie wesentliche Einstellungen – jedoch keine personenbezogenen Daten – werden mit dem B2BSELLERS Lizenzserver abgeglichen und entsprechend aktiviert oder deaktiviert. Eine unsachgemäße Nutzung sowie eine Entfernung dieser Lizenzprüfung ist untersagt.

9. Sonstige Vereinbarungen

9.1 Schriftlichen Einwilligung

Zu einer Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag bedarf der KUNDE der schriftlichen Einwilligung von B2BSELLERS.

9.2 Lizenzgebühr

Eine Aufrechnung gegen die Forderung nach Lizenzgebühr kann der KUNDE nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

9.3 Die Berechtigung Änderungen vorzunehmen

B2BSELLERS räumt sich das Recht ein, Änderungen am Service, an den Leistungsbeschreibungen, an den Vergütungen und an den AGB vorzunehmen. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vorher in Textform in Kenntnis gesetzt.

9.4 Neue Verträge

Für neue Verträge gelten jeweils die bei Zustandekommen aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail oder per Post angeboten. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Nachricht, werden die neuen AGB Grundlage des zwischen den Parteien bestehender Verträge. Es sei denn, es ist für den Kunden unzumutbar. Sofern der Kunde widerspricht, steht es B2BSELLERS frei, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Nebenabreden bestehen nicht

Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

10.2 Vertragsunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

10.3 Rechtsbeziehungen

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der B2BSELLERS.